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Podologe und Fußpfleger sind zwei Berufsbezeichnungen, die oft verwechselt werden. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Tätigkeitsfeldern, sowohl in Bezug auf die Ausbildung, die rechtlichen Voraussetzungen als auch auf die angebotenen Leistungen.

 

Ein Podologe oder eine Podologin ist eine medizinische Fachkraft, die eine staatlich anerkannte Ausbildung absolviert hat und eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs benötigt. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Ein Podologe oder eine Podologin darf präventive, therapeutische, kurative (heilende) und rehabilitative Behandlungen am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß durchführen. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung von Nagel- und Hauterkrankungen, die Versorgung von Wunden, die Anfertigung von orthopädischen Hilfsmitteln oder die Durchführung von Nagelkorrekturen. Ein Podologe oder eine Podologin arbeitet oft in enger Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften und kann pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß erkennen und entsprechend handeln.

 

Ein Fußpfleger oder eine Fußpflegerin hingegen ist keine geschützte Berufsbezeichnung und es bedarf keiner Ausbildung oder Erlaubnis zur Ausübung des Berufs. Eine Fußpflege oder auch kosmetische Fußpflege ist die Ausübung von rein pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Die kosmetische Fußpflege ist auch unter dem Begriff Pediküre bekannt. Eine Fußpflege oder eine Pediküre umfasst zum Beispiel das Schneiden und Feilen der Nägel, das Entfernen von Hornhaut oder Schwielen, das Eincremen der Füße oder das Lackieren der Nägel. Eine Fußpflegerin oder ein Fußpfleger darf keine medizinischen Behandlungen am Fuß vornehmen und muss bei Anzeichen von Erkrankungen oder Schädigungen den Kunden an einen Podologen oder einen Arzt verweisen.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Podologe oder eine Podologin eine qualifizierte medizinische Fachkraft ist, die den Fuß in seiner Gesamtheit betrachtet und behandelt, während ein Fußpfleger oder eine Fußpflegerin lediglich kosmetische Maßnahmen am gesunden Fuß anbietet.

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