Podologische Therapie auf Heilmittelverordnung in Stuttgart

Wir sind darauf spezialisiert, podologische Therapie als Heilmittel auf ärztliche Verordnung zu erbringen. In unserer Praxis in Stuttgart-Giebel behandeln wir Menschen mit diabetischem Fußsyndrom, mit Neuropathien, nach Querschnittsyndrom und mit eingewachsenen Zehennägeln.

Wir sind zur Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassen. Privatversicherte und Selbstzahler behandeln wir im gleichen Umfang.

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Informationen für Arztpraxen

Unsere therapeutischen Schwerpunkte

Diabetisches Fußsyndrom

Bei Diabetes können die Füße unempfindlich werden. Verletzungen bleiben dann unbemerkt. Wir behandeln krankhafte Veränderungen der Haut und der Zehennägel, bevor daraus dauerhafte Schäden entstehen.

Neuropathien

Auch ohne Diabetes kann das Gefühl in den Füßen herabgesetzt sein. Liegt eine sensible oder sensomotorische Neuropathie vor, ist podologische Therapie verordnungsfähig.

Querschnittsyndrom

Nach einem Querschnittsyndrom kann ein vergleichbares Schädigungsbild an den Füßen entstehen. Auch dann kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt podologische Therapie verordnen.

Nagelkorrekturspangen

Wächst ein Zehennagel ein, entlastet eine Nagelkorrekturspange das Gewebe und führt den Nagel zurück in seine natürliche Form. Wir arbeiten mit Spangen aus Metall und aus Kunststoff, ein- und beidseitig.

Der Weg zur Behandlung

Podologische Therapie bekommen Sie auf Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Vor der ersten Verordnung erhebt die Arztpraxis einen Eingangsbefund. Dazu gehören ein Hautbefund und ein Nervenbefund. Erst danach wird verordnet.

Bringen Sie zum ersten Termin mit:

  • die gültige Heilmittelverordnung
  • Ihre Versichertenkarte
  • falls vorhanden, Ihren Befreiungsausweis
  • Ihren Terminkalender, auf Papier oder im Handy

Beim ersten Termin vereinbaren wir mit Ihnen alle Termine, die Ihre Verordnung umfasst, und zusätzlich einen Termin für die Folgeverordnung.

Bitte planen Sie Zeit ein: Auf einen Ersttermin warten Sie derzeit vier bis acht Wochen. Termine vergeben wir nur nach Vereinbarung. Rufen Sie uns am besten an, bevor die Verordnung ausgestellt wird — sie muss innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden.

Alles zu Ihrer Verordnung

So läuft Ihre Behandlung ab

1. Befund

Wir sehen uns Ihre Füße an, prüfen Haut und Nägel und besprechen mit Ihnen, was wir vorhaben.

2. Behandlung

Wir tragen krankhaft verdickte Hornhaut ab, bearbeiten verdickte Zehennägel und behandeln Nägel, die einzuwachsen beginnen.

3. Beratung

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Füße selbst pflegen und worauf Sie achten müssen, um Verletzungen zu vermeiden. Bei jeder Behandlung sehen wir uns außerdem Ihre Schuhe und Einlagen an.

4. Rückmeldung

Fällt uns etwas auf, informieren wir Ihre verordnende Arztpraxis.

Was unsere Praxis ausmacht

Auf Heilmittel ausgerichtet

Wir verstehen uns nicht als kosmetische Fußpflege, sondern als Heilmittelerbringer. Unsere Abläufe, unsere Dokumentation und unsere Zusammenarbeit mit Arztpraxen sind darauf ausgerichtet.

Klare Zuständigkeiten

Wundbehandlung und Wundkontrolle sind ärztliche Aufgaben. Wir halten diese Grenze ein und stimmen uns mit Ihrer Arztpraxis ab, statt eigenmächtig zu behandeln.

Zwei staatlich anerkannte Podologen

Sie werden von Bettina Rössler oder Klaus Rössler behandelt. Bei uns behandelt niemand ohne staatliche Anerkennung.

Zwei Behandlungsräume, seit 2014 am selben Ort

Unsere Praxis besteht seit 2014 in der Engelbergstraße. In zwei Behandlungsräumen behandeln wir Sie ohne Hektik und mit fester Terminvergabe.

Aufbereitung nach Plan

Unsere Instrumente werden nach einem festgelegten Verfahren aufbereitet, mit räumlich getrennten Bereichen für unreine und reine Arbeitsschritte.

Für Arztpraxen

Sie verordnen podologische Therapie? Wir haben die Anforderungen der Heilmittel-Richtlinie und des Versorgungsvertrags für Sie zusammengestellt: Verordnungsvoraussetzungen, notwendige Angaben auf dem Formular und die Besonderheiten bei Nagelkorrekturspangen seit Oktober 2025.

Zum Bereich für Arztpraxen

Praxis und Team

Die Podologische Praxis Rössler besteht seit 2014 und wird von Bettina Rössler geführt, staatlich anerkannte Podologin seit 2013. Klaus Rössler ist seit 2016 staatlich anerkannter Podologe und in der Praxis angestellt. Weitere Mitarbeitende gibt es nicht: Sie werden immer von einem von uns beiden behandelt.

Bettina Rössler Podologin Klaus Rössler Podologe

Unsere Praxis kennenlernen

Kontakt und Anfahrt

Podologische Praxis Rössler
Engelbergstraße 112
70499 Stuttgart

Telefon: 0711 69 94 42 08
E-Mail: info@podologie-roessler.de

Praxiszeiten

Montag bis Donnerstag, 8:15 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr.
Termine nur nach Vereinbarung.

So finden Sie uns

Geben Sie in Ihr Navigationsgerät Krötenweg 19 ein. Fahren Sie ganz in den Innenhof hinein. In der Mitte des Innenhofs liegen Parkplätze; die ersten beiden, auf die Sie zufahren, gehören zur Praxis. Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs erreichen Sie in unmittelbarer Nähe.

Am Eingang ist eine Stufe zu überwinden. Sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie Unterstützung brauchen, wir helfen Ihnen gerne.

Sie kommen aus der Umgebung? Hier finden Sie unsere Seiten für Weilimdorf-Giebel und für Feuerbach, Zuffenhausen, Korntal-Münchingen und Ditzingen.

Termine absagen

Bitte sagen Sie Termine spätestens 24 Stunden vorher ab, telefonisch oder per E-Mail. Andernfalls müssen wir den ausgefallenen Termin in Rechnung stellen.

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