Die Heilmittel-Richtlinie und der bundesweite Vertrag über die Versorgung mit podologischen Leistungen sehen vor, dass ab dem 1. Juli 2022 die „Nagelspangenbehandlung“ bei eingewachsenen Zehennägeln als Heilmittel verordnet werden kann. Die Nagelspangenbehandlung ist eine Therapieform für den Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an den unteren Extremitäten, also den „eingewachsenen Zehennagel“. Ziel der Behandlung ist es, Fehlstellungen der Fußnägel zu korrigieren und ein erneutes Einwachsen zu vermeiden. Dazu wird eine individuell angepasste oder eine vorgefertigte Korrekturspange am betroffenen Nagel befestigt. Der Nagel kann so wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen.
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