Der wichtigste Satz über unsere Arbeit ist gleichzeitig der einfachste: Wir behandeln Ihre Füße, solange die Haut noch heil ist. Ist sie es nicht mehr, gehört die Behandlung in ärztliche Hände.
Das klingt nach einer Einschränkung. Tatsächlich ist es der ganze Sinn der Sache. Podologische Therapie ist dafür da, dass es gar nicht erst zu einer Wunde kommt.
Warum aus einer Hornhautstelle ein Problem wird
Wenn das Gefühl in den Füßen nachlässt, ändert sich alles. Ein Druck, den Sie früher bemerkt hätten, bleibt unbemerkt. Eine kleine Verletzung tut nicht weh und wird deshalb nicht behandelt.
Dazu kommt: Verdickte Hornhaut ist nicht nur unschön. Sie drückt selbst auf das darunterliegende Gewebe, wie ein Stein im Schuh, den man nicht herausnehmen kann. Die Haut wird trocken und reißt ein, Nägel verdicken sich oder wachsen in die Haut.
Aus jeder dieser Kleinigkeiten kann eine Wunde entstehen, die schlecht heilt. Im schlimmsten Fall steht am Ende eine Amputation. Genau davor soll die podologische Therapie schützen.
Für wen die Behandlung verordnet werden kann
Diabetisches Fußsyndrom
Wenn Diabetes die Nerven geschädigt hat und dadurch krankhafte Veränderungen an Haut und Nägeln entstehen.
Neuropathien
Wenn die Nerven aus anderen Gründen geschädigt sind und das Schmerzempfinden herabgesetzt ist.
Querschnittsyndrom
Wenn nach einer Rückenmarksschädigung ein vergleichbares Bild an den Füßen entsteht.
In allen drei Fällen gilt: Nicht die Grunderkrankung allein begründet die Verordnung, sondern die Kombination aus geschädigtem Gefühl und krankhaften Veränderungen an Haut oder Nägeln.
Mehr zum diabetischen Fußsyndrom
Mehr zur Behandlung bei Neuropathien
Mehr zur Behandlung bei Querschnittsyndrom
Was wir in der Behandlung tun
Hornhaut abtragen
Wir entfernen krankhaft verdickte Hornhaut, damit sie keinen Druck mehr ausübt und keine Risse entstehen.
Nägel bearbeiten
Wir schneiden, schleifen und fräsen krankhaft verdickte Nägel und behandeln Nägel, die anfangen einzuwachsen.
Beides zusammen
Wenn es medizinisch nötig ist, behandeln wir Haut und Nägel im selben Termin. Das heißt Komplexbehandlung.
Dazu gehört jedes Mal die Beratung: Wie pflegen Sie Ihre Füße selbst, worauf müssen Sie achten, wie vermeiden Sie Verletzungen. Und wir sehen uns bei jedem Termin Ihre Schuhe und Ihre Einlagen an. Fällt uns dabei etwas auf, sagen wir Ihnen Bescheid und melden es Ihrer Arztpraxis.
Ohne Verordnung geht es nicht
Krankhafte Veränderungen an Haut und Nägeln zu behandeln, ist nach dem Gesetz Ausübung von Heilkunde. Dafür brauchen wir eine ärztliche Verordnung; wir werden dann als verlängerter Arm Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes tätig.
Das hängt nicht davon ab, wer die Behandlung bezahlt. Auch wenn Sie gesetzlich versichert sind, die Voraussetzungen für eine Kassenleistung aber nicht erfüllen und selbst zahlen möchten, brauchen wir eine ärztliche Verordnung. Ohne sie dürfen wir gesunde Füße pflegen, aber nichts behandeln, was krankhaft verändert ist.
Bitte nehmen Sie uns das nicht als Bürokratie übel. Es ist der Unterschied zwischen einer medizinischen Behandlung und einer Fußpflege, und er ist gesetzlich vorgegeben.
Wo unsere Arbeit aufhört
Eine offene Stelle, eine Entzündung, eine Wunde: Das behandelt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, nicht wir. Wir erkennen es, wir dokumentieren es, wir sagen Ihnen und der Arztpraxis Bescheid. Behandeln dürfen und wollen wir es nicht.
Das gilt auch für Zehennägel. Solange ein Nagel erst anfängt einzuwachsen, dürfen wir ihn behandeln — auf Verordnung. Ist daraus eine Entzündung mit Gewebewucherung geworden, gehört sie in die Arztpraxis.
Liegt an einer Stelle des Fußes eine Wunde vor, heißt das übrigens nicht, dass wir gar nicht behandeln dürfen. Die übrigen, heilen Stellen behandeln wir weiter.
Wie es weitergeht
Wie Sie zu einer Verordnung kommen, wie viele Behandlungen sie umfasst und welche Fristen Sie kennen sollten, steht auf einer eigenen Seite.